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Die Anreinerstaaten Drucken E-Mail
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Es gibt bis heute keine offizielle, völkerrechtlich anerkannte Grenze durch den See. Sowohl die auf Karten oft zu sehende Grenzziehung, entsprechend der von der Schweiz favorisierten Realteilung mit Grenzlinien in Seemitte (nach der 32 Prozent der Seefläche auf die Schweiz und 9,7 Prozent auf Österreich entfallen), wie auch der Kondominiumstatus (von Österreich vertreten) beruhen lediglich auf Gewohnheitsrecht. Deutschland wiederum hat keine eigene Position. Für die Schweiz ist die Grenze im Bodensee die einzige nicht mit den Anrainerstaaten einvernehmlich festgelegte Grenze.

Der Bodensee ist der grösste See im deutschsprachigen Raum. Etwa 62 % seines Ufers sind deutsches Hoheitsgebiet, rund 27 % des Ufers sind schweizerisches und etwa 11 % sind österreichisches Hoheitsgebiet. Wegen der fehlenden Grenzziehung auf dem See lässt sich nicht sagen, wieviel Quadratkilometer Wasserfläche jeweils zu den Anrainerstaaten gehören, dennoch ist er auch der grösste zu Deutschland gehörende See.

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